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Hausregeln
ORGANISATION UND BETRIEB DES HOSTELS VON VALVERDE Das Hostel bietet die folgenden Servicezeiten: Öffnungszeiten: von 07:30 bis 10:00 Uhr und von 15:00 bis 20:30 Uhr Ein- und Auschecken: 15:00 bis 20:30 Uhr nach Vereinbarung Check-Out / Abreise: 07:30 bis 10:00 Uhr Anreise und Abreisen können nur innerhalb der angegebenen Zeiten erfolgen. Ein Gast, der sich nicht an die Check-out-Zeit hält, ist verpflichtet den Aufenthalt der nächsten Nacht zu bezahlen. Die Zimmer und die gesamte Unterkunft sind von 10:00 bis 12:30 Uhr für den Reinigungsservice geschlossen. Bei Ankunft im Hostel müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen. Reservierungen gelten nach Eingang der Anzahlung (gemäß Art. 1385 C.C.), die mindestens die Summe der ersten Nacht des Aufenthaltes, aber in jedem Fall nicht mehr als 50% des Gesamtbetrags der erforderlichen Übernachtungen, beträgt. Der Restbetrag muss bei Ankunft der Gäste bezahlt werden. Stornierung einer Reservierung: Die gesamte Anzahlung wird zurückerstattet, wenn die Stornierung innerhalb von 28 Tagen (vier Wochen) vor dem vereinbarten Termin für die Gruppe / Einzelpersonen mitgeteilt wird. Falls die Kündigung innerhalb der unten angegebenen Fristen bekannt gegeben wird, gelten folgende Bedingungen: Von der Reservierung, die zwischen 28 und 15 Kalendertage vor Ankunft annulliert wird, werden 50% fällig; Bei Stornierung bis spätestens 15 Kalendertage vor Anreise wird 100% einbehalten. Gebuchte Betten werden bis 22.00 Uhr (bei Vorauszahlung) reserviert. Bei der Ankunft erhalten Sie Bettwäsche und Kopfkissenbezüge (der Übernachtungspreis beinhaltet Bettwäsche), die Sie persönlich bei Abreise dem Bediensteten zürukgeben müssen. Der Gast muss auch alles, was er verwendet hat, in einwandfreiem Zustand halten und das gesamte bereitgestellte Material zurückgeben. Die Herberge ist nicht für die persönlichen Gegenstände der Gäste (weder Gepäck noch Wertsachen) verantwortlich. Es gibt keine Schlißfächer. Die Herberge ist in keiner Weise für Fahrzeuge, die in der Nähe oder innerhalb des Zauns der Herberge geparkt sind, verantwortlich oder für Gegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden; sowie für Unfälle oder Verletzungen, die auf das Verschulden des Gastes zurückzuführen sind. Schäden, die von Gästen verursacht werden, müssen beseitigt und/oder erstattet werden; Daher stellt jede freiwillige Beschädigung der Strukturen eine Straftat dar, die mit den in den einschlägigen normativen Bestimmungen vorgesehenen Sanktionen geahndet wird. Die Gäste werden gebeten:
Im Hostel ist es strengstens verboten:
Die Direktion der Jugendherberge behält sich das Recht vor, Personen, die Verstöße gegen diese Verordnung begehen, die Anreise oder die Nutzung zu untersagen, Anklagen wegen Belästigung gegenüber anderen Gästen der Herberge zu erheben oder die Aktivitäten der Herberge in irgendeiner Weise zu stören. |
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